Änderung der städtischen Stellplatzsatzung

Für betreutes Wohnen soll die Stellplatzsatzung geändert werden …

Antrag

Die derzeit gültige Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen schreibt einen Stellplatznachweis von 0,75 je Wohneinheit vor. Dies gilt auch für Wohnungen, die für betreutes Wohnen bestimmt sind. Nach der Bayerischen Bauordnung wäre hier ein Stellplatznachweis von 0,2 je Wohneinheit ausreichend.

Da in der Regel Personen, die in eine Wohnung für betreutes Wohnen einziehen, keinen eigenen PKW mehr besitzen, beantragen wir,

die städtische Stellplatzsatzung dahingehend abzuändern, dass bei Wohnungen für betreutes Wohnen ein Stellplatznachweis von 0,2 je Wohneinheit ausreichend ist.

Die derzeitige Regelung führt zu einer unnötigen Erhöhung der Kosten bei Wohnungen für betreutes Wohnen, da Stellplätze mitfinanziert werden müssen, für die tatsächlich kein Bedarf besteht.

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